Ein Umzugswagen, der 80 Meter entfernt in der zweiten Reihe steht, kostet Stunden – und in Kassels engeren Straßen in der Nordstadt, in Wehlheiden oder im Vorderen Westen oft auch Nerven mit dem Verkehr. Eine temporäre Halteverbotszone sorgt dafür, dass der Wagen direkt vor der Haustür stehen darf. Hier steht, wie Sie sie in Kassel bekommen – oder wie wir das für Sie erledigen.

Kurz gesagt: Die Halteverbotszone beantragen Sie bei der Straßenverkehrsbehörde der Stadt Kassel, mindestens eine Woche vor dem Umzug. Die Schilder müssen laut Stadt vier Tage vorher stehen. Die Genehmigung kostet nach Angaben der Stadt ab 15 Euro pro Tag; die Schilder selbst müssen Sie mieten. Bei einem Umzug mit uns übernehmen wir Antrag, Schilder und Aufstellung.

Warum sich die Halteverbotszone fast immer lohnt

Die Tragestrecke zwischen Haustür und Wagen ist einer der größten Zeitfaktoren eines Umzugs. Jeder Karton, jedes Möbelstück legt den Weg zweimal zurück – hin und zurück. Bei 40 Kartons und 20 Möbelstücken machen 50 Meter mehr Weg schnell eine zusätzliche Stunde aus. Dazu kommt: Steht der Wagen in zweiter Reihe, drohen Verwarnungen und Stress mit dem Verkehr, und die Rampe kann oft nicht sicher genutzt werden.

Die Halteverbotszone ist deshalb bei fast jedem Umzug in Kassel sinnvoll – außer Sie haben eine eigene Einfahrt oder einen Hof, in dem der Wagen stehen kann.

So läuft der Antrag in Kassel

Zuständig ist die Straßenverkehrsbehörde im Straßenverkehrs- und Tiefbauamt der Stadt Kassel (Hölkesches Haus, Friedrichsstraße 36, 34117 Kassel). Rechtsgrundlage ist eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO.

Antrag: Formlos und schriftlich – per E-Mail, Fax, Post oder persönlich. Das Online-Kontaktformular der Stadt ist dafür nicht vorgesehen. Im Antrag müssen stehen:

  • Ihre Kontaktdaten
  • Grund (Umzug) und genaue Adresse bzw. Straßenabschnitt
  • Datum, Uhrzeit und Dauer
  • gewünschte Länge der Zone (für einen 7,5-Tonner mit Rampe rechnen Sie mit 15 bis 20 Metern)

Vorlauf: Die Stadt bittet um einen Vorlauf von mindestens einer Woche. In Ferienzeiten und zum Monatsende empfehlen wir zwei Wochen.

Kosten: Laut Veröffentlichung der Stadt Kassel kostet die Genehmigung 15 Euro für einen Tag, 25 Euro für zwei Tage und 35 Euro für drei Tage. Die Verkehrszeichen stellt die Stadt nicht – sie müssen bei einem Schilderdienst oder Umzugsunternehmen gemietet werden. Prüfen Sie die aktuellen Gebühren vor dem Antrag; die Angaben stammen aus der Produktbeschreibung der Stadt.

Aufstellen: Bei Umzügen muss die Zone laut Stadt Kassel vier Tage vor dem Umzugstermin ausgeschildert sein. Dahinter steht die Rechtsprechung, nach der Autofahrer nur dann abgeschleppt werden dürfen, wenn die Schilder mit ausreichend Vorlauf standen (mindestens drei volle Tage). Dokumentieren Sie die Aufstellung mit Foto und Datum – das brauchen Sie, falls am Umzugstag doch ein Auto in der Zone steht.

Was tun, wenn trotzdem jemand in der Zone parkt?

Rufen Sie die Polizei oder das Ordnungsamt und zeigen Sie Genehmigung und Aufstell-Protokoll. Das Fahrzeug kann dann auf Kosten des Halters umgesetzt werden – vorausgesetzt, die Schilder standen rechtzeitig. Klingeln Sie vorher bei den Nachbarn: Oft ist der Halter schnell gefunden, und das geht schneller als jeder Abschleppwagen.

Mit Böhms Umzüge: Wir übernehmen das

Wenn Sie mit uns umziehen, müssen Sie sich um nichts davon kümmern:

  1. Wir beantragen die Halteverbotszone für Start und Ziel – in Kassel und in den Umlandgemeinden wie Lohfelden, Baunatal oder Vellmar bei der jeweils zuständigen Behörde.
  2. Wir stellen die Schilder rechtzeitig auf und dokumentieren den Termin.
  3. Wir bauen sie nach dem Umzug wieder ab.

Die Gebühr der Stadt und die Schilder werden im Angebot ausgewiesen – ohne Aufschlag durch die Hintertür. Sagen Sie uns bei der Besichtigung einfach, wie die Parksituation vor beiden Häusern ist.

Häufige Fragen zur Halteverbotszone

Brauche ich die Zone auch am Zielort? Meistens ja – dort wird genauso ausgeladen wie am Start eingeladen. Ausnahme: eigene Einfahrt oder ausreichend freie Parkplätze.

Wie lang muss die Zone sein? Für einen Umzugs-Lkw mit Ladebordwand oder Rampe 15 bis 20 Meter. Für einen Sprinter reichen meist 10 bis 12 Meter.

Gilt das auch in Lohfelden, Baunatal oder Vellmar? Ja, aber dort sind die Gemeindeverwaltungen zuständig, nicht die Stadt Kassel. Fristen und Gebühren unterscheiden sich leicht. Wir kennen die Abläufe in allen Gemeinden unseres Einsatzgebiets.

Was passiert, wenn ich keine Zone beantrage? Dann steht der Wagen dort, wo gerade Platz ist – im schlimmsten Fall in zweiter Reihe mit laufendem Verkehr. Das verlängert den Umzug und kann Bußgelder nach sich ziehen.

Sie planen einen Umzug in Kassel? Fragen Sie eine kostenlose Besichtigung an – Halteverbotszone inklusive.