
Sobald die Kartons stehen, wartet der Gang zum Amt. Hier erfahren Sie, welche Frist gilt, welche Unterlagen Sie brauchen und was sonst noch umgemeldet werden muss, damit nach dem Umzug nichts liegen bleibt.
In Deutschland gilt die Meldepflicht: Nach dem Einzug müssen Sie Ihren neuen Wohnsitz innerhalb von zwei Wochen beim Einwohnermeldeamt anmelden. Wer die Frist verstreichen lässt, riskiert ein Bußgeld. Gut zu wissen: Bei einem Umzug innerhalb derselben Stadt ist es eine Ummeldung, beim Zuzug aus einer anderen Stadt eine Anmeldung, der Ablauf ist nahezu gleich.
In vielen Städten, auch in Kassel und Köln, brauchen Sie vorab einen Termin. Buchen Sie ihn am besten gleich nach dem Umzugstermin online, damit Sie die Frist sicher einhalten.
Mit dieser Mappe sind Sie am Amt komplett.
Ohne sie geht am Amt nichts. Die Wohnungsgeberbestätigung ist eine kurze Bescheinigung Ihres Vermieters, dass Sie tatsächlich in die Wohnung eingezogen sind. Der Vermieter ist verpflichtet, sie auszustellen, in der Regel innerhalb weniger Tage. Fragen Sie am besten schon vor dem Umzug danach, dann liegt sie pünktlich vor.

Mit dem Amt ist es nicht getan. Diese Stellen sollten Ihre neue Adresse ebenfalls bekommen:
Eine vollständige Liste mit Zeitplan finden Sie in unserer Umzug-Checkliste.
Papierkram bleibt Ihre Sache, das Tragen nicht. Damit Sie nach dem Umzug Zeit und Kopf frei für Ämter und Adressänderungen haben, übernimmt Böhms Umzüge den anstrengenden Teil: packen, tragen, transportieren, auf- und abbauen, zum Festpreis und mit eigenem Team. Bei der kostenlosen Besichtigung klären wir alles Weitere. Mehr dazu beim Privatumzug im Raum Kassel und Köln.
In der Regel innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug beim Einwohnermeldeamt. Wer die Frist versäumt, riskiert ein Bußgeld.
Personalausweis oder Reisepass, die Wohnungsgeberbestätigung des Vermieters und das ausgefüllte Anmeldeformular. Bei Familien reicht oft eine Person für alle gemeldeten Personen im Haushalt.
Die reine Ummeldung beim Einwohnermeldeamt ist in den meisten Städten kostenlos. Gebühren können anfallen, wenn zusätzliche Dokumente geändert werden, etwa der Fahrzeugschein.

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