
Am Ende des Umzugs steht die Übergabe der alten Wohnung, und damit die Frage nach der Kaution. Mit einer guten Vorbereitung und einem sauberen Protokoll bekommen Sie Ihr Geld zuverlässig zurück. So gehen Sie vor.
Die Übergabe ist der Moment, in dem festgehalten wird, in welchem Zustand Sie die Wohnung zurückgeben. Räumen Sie vorher komplett aus, reinigen Sie besenrein und kümmern Sie sich um vereinbarte Reparaturen. Vereinbaren Sie einen festen Termin mit dem Vermieter und nehmen Sie sich genug Zeit für den gemeinsamen Rundgang.
Ein sauberes Protokoll verhindert Streit und ist die Grundlage für die Rückzahlung der Kaution.

Ob Sie beim Auszug streichen oder renovieren müssen, hängt vom Mietvertrag und seiner Wirksamkeit ab. Viele pauschale Klauseln, etwa starre Fristen, sind nach der Rechtsprechung unwirksam. Lesen Sie Ihren Vertrag genau und übernehmen Sie nicht vorschnell Arbeiten, zu denen Sie womöglich gar nicht verpflichtet sind. Im Zweifel hilft der Mieterverein weiter.
Nach dem Auszug darf der Vermieter die Kaution eine angemessene Zeit einbehalten, um offene Forderungen wie Nebenkostennachzahlungen zu prüfen. Üblich sind je nach Situation einige Monate.
Gibt es keine berechtigten Beanstandungen, wird die Kaution mit den aufgelaufenen Zinsen an Sie zurückgezahlt. Eine besenrein übergebene Wohnung und ein klares Protokoll beschleunigen das spürbar.
Hinweis: Das sind allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Bei Streitfragen wenden Sie sich an einen Mieterverein oder eine Rechtsberatung.
Damit die Übergabe glattläuft, muss die Wohnung leer und sauber sein. Böhms Umzüge bringt Ihr Hab und Gut zur neuen Adresse und übernimmt auf Wunsch die Entrümpelung sowie die besenreine Räumung der alten Wohnung, alles zum Festpreis und aus einer Hand. So können Sie die Schlüssel mit gutem Gefühl übergeben. Wie sich der ganze Umzug planen lässt, zeigt die Umzug-Checkliste.
Der Vermieter darf die Kaution eine angemessene Zeit einbehalten, um offene Forderungen zu prüfen, oft einige Monate. Gibt es keine Beanstandungen, wird sie mit Zinsen zurückgezahlt. Die genaue Frist hängt vom Einzelfall ab.
Darin halten Mieter und Vermieter Zustand der Wohnung, Mängel und Zählerstände fest. Beide unterschreiben. Es schützt vor späterem Streit und ist die Grundlage für die Rückzahlung der Kaution.
Ob und welche Schönheitsreparaturen Sie übernehmen müssen, hängt vom Mietvertrag und seiner Wirksamkeit ab. Viele pauschale Klauseln sind unwirksam. Im Zweifel lohnt der Blick in den Vertrag und eine Beratung beim Mieterverein.

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